AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH (Geschäftsadresse: Koepffstraße 17, 74076 Heilbronn) gelten ganz oder in Teilen ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310, Absatz 1 BGB
(2) Diese AGB gelten zudem für alle derzeitigen und künftigen Angebote / Produkte / Leistungen, die die Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken kostenfrei oder gegen Gebühr erbringt und umsetzt.
(3) Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bestimmungen lehnen wir ab.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller/Unternehmen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller/Unternehmen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§ 2 Angebot, Vertrag, Vertragsbestandteile & Vertragsabschluss

(1) Durch Unterbreitung eines Angebots und der schriftlichen Bestätigung durch den Besteller/Unternehmen, kommt ein Vertragsabschluss zustande. Damit ist die Buchung verbindlich.
(2) Bei limitierten Aktionen und Buchungen von individuellen Leistungen gilt zudem das Motto „first come, first serve“.
(3) Der mit uns abgeschlossene Vertrag ist ein Dienstvertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis.
(4) Die Vertragsbestandteile sind unserem Angebot / Produkt- oder Leistungsportfolio / individuellen Absprachen zu entnehmen, die mit diesen AGB ausgehändigt werden.
(5) Wir sind berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen.

§ 3 Preise, Zahlung & Laufzeit

(1) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung des Angebots- / Produkt- oder Leistungsportfoliopreises hat ausschließlich auf das im Angebot genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Die angegebenen Preise sind nicht rabattierbar und/oder provisionierbar.
(3) Nicht im Preis enthalten sind eventuelle zusätzliche grafische bzw. technische Arbeiten, die vom Besteller/Unternehmen gewünscht werden, wie zum Beispiel für Bild- und Textarbeiten oder zusätzliche Korrektur- oder Abstimmungsschleifen.
(4) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(5) Mögliche Preis- und Leistungsanpassungen werden transparent und frühzeitig kommuniziert und müssen vom Besteller/Unternehmen getragen werden. Innerhalb der jährlichen Gesamtlaufzeit werden keine Preisanpassungen vorgenommen.
(6) Für die jährliche Vertragslaufzeit zählt das Kalenderjahr.
(7) Die Vertragslaufzeit entspricht generell einem vollen Kalenderjahr. Unterjährige Vertragsabschlüsse werden auf die verbleibenden Monate angerechnet. Individuelle Laufzeiten sind möglich und stehen in direktem Zusammenhang mit dem jeweiligen Produkt- bzw. Leistungsportfolio. Eine Beendigung der Zusammenarbeit kann schriftlich erwirkt werden und ist mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres möglich.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Die Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH erwirbt zur Umsetzung des Projekts- /Leistungsportfolios an allen von Agenturen und dem beteiligten Unternehmen erbrachten und/oder freigegebenen Eigenleistungen - sowie an allen Leistungen von Erfüllungsgehilfen, derer sich die Agenturen zur Erbringung von Eigenleistungen bedienen - die zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Rechte (Nutzungsrechte) für alle erforderlichen Nutzungsarten (auszugsweise oder vollständig).
(2) Dies bedeutet für Publikationen jeglicher Art: Online-Veröffentlichungen auf allen Internetauftritten der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH, Veröffentlichungen in allen Social Media Kanälen, E-Mail-Versand, Messestände, Rollups, Broschüren, Flyer und weitere Printprodukte.
(3) Die Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH hat das Recht, die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungsrechte an mögliche Partner (bspw. Tourismusorganisationen, Medienpartnerschaften für jegliche Print- und Digitalmedien zu übertragen.

§ 5 Vertraulichkeit & Verwendungszweck von Daten

Im Rahmen der Vertragspartnerschaft erhalten Sie von uns möglicherweise verschiedenen Daten, einschließlich personenbezogener Daten. Diese Daten dürfen im Rahmen der Vertragslaufzeit auschließlich firmenintern zum Zwecke der Kontaktaufnahme im Rahmen des jeweiligen Projektes verwendet werden und sind vertraulich zu behandeln.

§ 6 Veröffentlichung von Kampagnen & Kampagnencontent

(1) Freigegebene Text-, Bild und Bewegtbild-Materialien werden über die Kanäle der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH veröffentlicht. Sie werden einzeln ausgespielt, aber auch als Gesamtkampagne mit weiteren beteiligten Unternehmen und Institutionen kommuniziert. Weiterhin werden alle Möglichkeiten des Vertriebs genutzt, insbesondere Facebook, Instagram, XING und LinkedIn. Weitere Social-Media-Kanäle werden nicht ausgeschlossen.
(2) Auch eine Zusammenarbeit hinsichtlich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Leistungsgegenstands mit externen Medien (Tagespresse, Magazinen, News-Portalen etc.) wird nicht ausgeschlossen.
(3) Dem jeweiligen Unternehmen/Besteller wird eventuell produziertes Material für eigene Werbemaßnahmen zur Verfügung bzw. zur Verwendung gestellt. Das Unternehmen erhält dazu das autorisierte Werbematerial, insbesondere Bilder und Bewegtbild, von der Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH mit den zeitlich, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechten für alle erforderlichen Nutzungsarten (Online-Veröffentlichungen auf allen Internetauftritten des Unternehmens, Veröffentlichungen in allen Social-Media-Kanälen des Unternehmens, E-Mail-Versand, Messestände, Rollups, Broschüren, Flyer und weitere Printprodukte).
(4) Das zur Verfügung gestellte Werbematerial darf nicht verändert werden.
(5) Die Weitergabe des Werbematerials an Dritte ist untersagt.

§ 7 Zulieferung von Content & Einbeziehung in den Mediaplan

(1) Bildmaterial muss in digitalisierter Form und druckfähiger Auflösung eingereicht werden. Es ist darauf zu achten, dass es sich um ansprechendes und aktuelles Bild- oder Videomaterial handelt.
(2) Der Besteller ist für alle von ihm übergebenen Inhalte verantwortlich. Die benötigten Rechte zur Nutzung der Inhalte innerhalb der einzelnen Maßnahmen ist durch den Besteller im Vorfeld mit dem Urheber zu klären. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch die Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH findet nicht statt.
(3) Für den Fall, dass durch vom Besteller eingebrachten Inhalte, Rechte Dritter verletzt werden, verpflichtet sich der Besteller, die Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese aufgrund einer Rechteverletzung geltend machen.
(4) (Individuelle) Leistungen werden in einen jährlichen Mediaplan eingebettet. Den Zeitpunkt der Ausspielung seiner Inhalte kann der Besteller nicht beeinflussen. Wir sind jedoch bemüht, dies nach Möglichkeit abzustimmen und Reservierungen vorzumerken.

§ 8 Haftung & Sonstiges

(1) Wir machen darauf aufmerksam, dass jeder Besteller grundsätzlich selbst dafür sorgen muss, dass seine Werbeaussagen nicht gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Er haftet selbst für sämtliche Aussagen über Leistungen, Angebote und Produkte.
(2) Alle (individuellen) Leistungen werden nach bestem Wissen erstellt und sorgfältig überprüft. Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben kann aber keine Haftung übernommen werden.
(3) Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen von Vertretern unserer Gesellschaft (Mitarbeiter*innen, Hilfskräften etc.) gilt der Haftungsausschluss nicht.
(4) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen - auch in elektronischer Form -, wie z. B. Preise, Angebote, Präsentationen, Designentwürfe etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
(5) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(6) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten diese Vertragsbestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke soll eine Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit bedacht oder die Lücke erkannt hätten.

© Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken GmbH, Stand: Dezember 2025